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News-Archiv | Artikel vom 26.01.2022

Leck in der Leitung? Häufiger als Sie denken

Ein Rohrbruch in der Wasserleitung, ein undichter Ablauf des Geschirrspülers oder ein Defekt in der Zuleitung zum Kühlschrank mit Wasseranschluss. Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet.

Welche Versicherung ist wofür zuständig?
Bei einem Wasserschaden …

… an beweglichen Mobiliar: Haus­rat­ver­si­che­rung 
… an Wohnung und Gebäude: Wohngebäudeversicherung des Eigentümers
… durch Naturkatastrophen, Unwetter und Starkregen: Elementarschadenversicherung 

Wasserschäden sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung bei „bestimmungswidrigem Austritt“ von Leitungswasser versichert. Das heißt vereinfacht, fließt das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr (wie vorgesehen), ist dies ein Versicherungsfall. Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn der Wasserschaden von der Nachbarwohnung oder der Wohnung in der Etage darüber verursacht wird. Hier wäre dann die Private Haft­pflichtversicherung des Verursachers (Nachbarn) zuständig.

Wichtig ist, dass es sich um Leitungswasser, also Wasser in verlegten Leitungen handelt. Starke Regenfälle, die eine Überschwemmung auslösen und durch eine undichte Balkontür in die Wohnung gelangen, zählen nicht dazu. Hier ist die Elementarversicherung zuständig.

Die Wahrscheinlichkeit, Leitungswasserschäden erst spät zu bemerken, ist relativ hoch. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder insbesondere, weil Lecks in Leitungen in der Regel hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann zum Vorschein, ist der Schaden schon recht groß und Handlungsschnelligkeit geboten:

  1. Hauptwasserhahn schließen (falls nicht in der Wohnung, Hausmeister Bescheid sagen)
  2. Fotos machen, um die Schäden für die Versicherung zu dokumentieren
  3. Elektronik und Sicherungen ausschalten und bewegliches Mobiliar sichern
  4. Wasser durch Abpumpen und Abschöpfen entfernen, um Schimmelbildung zu vermeiden
  5. Kontaktieren Sie Ihren Ver­sicherungs­makler, um den Schaden zu melden
  6. In der Regel ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Gegenstände in gleicher Art und Güte. Bei teuren Gegenständen unbedingt Kaufbelege aufbewahren.



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